Helfen mit Vermächtnis
Gutes tun über den Tod hinaus
Manche möchten ihren Wohlstand nicht nur mit ihren Familien teilen, sondern vermachen in ihrem Testament einen Teil ihres Nachlasses auch einer gemeinnützigen Organisation. Solche gelegentlichen Vermächtnisse haben dem Hospiz in schwierigen Situationen das Überleben gesichert. Nach wie vor sind wir darauf angewiesen.
Sollten Sie erwägen, das Hospiz an der Lutter zu bedenken, können Sie in Ihrem Testament einen bestimmten Geld- oder Sachwert als Spende festlegen oder auch das Hospiz zu Ihrem Erben bestimmen. Und da dies unmittelbar den gemeinnützigen Zweck des Hospizes fördert, unterliegt es nicht der Erbschaftsteuer– das Hospiz erhält die Spende in voller Höhe! Und: Ein Vermächtnis oder ein Testament kann jederzeit widerrufen werden.
Lassen Sie sich von Personen Ihres Vertrauens und gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten. Gern steht Ihnen auch unser Geschäftsführer Daniel de Vasconcelos (Tel. 0551 270726-30) oder unsere Vereinsvorsitzende Elke Reichardt (Tel. 0551 270726-31) für ein Gespräch zur Verfügung.